Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über einen definierten Zeitraum wieder – in der Regel drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden.
Er eignet sich besonders für Gebäude, bei denen belastbare Verbrauchsdaten vorliegen und keine gesetzliche Pflicht zum Bedarfsausweis besteht.
